Was muss ich als ...

 

... Grundstückseigentümer beachten?

Als Gründstücks- bzw. Immobilieneigentümer müssen Sie lediglich ein Produkt bei einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) beauftragen und die Zustimmung erteilen, dass die Glasfaser-Leitung auf Ihrem Grund verlegt werden darf.

Zu beachten ist, dass alle Miteigentümer ebenfalls ihre Zustimmung erteilen. Die Kosten für einen Hausanschluss können je nach TKU variieren. In den Vermarktungsphasen zu Beginn der Ausbauvorhaben werden diese in der Regel kostenfrei angeboten.

 

... Wohnungseigentümer beachten?

Als Wohnungseigentümer müssen Sie lediglich ein Produkt bei einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) beauftragen und die Zustimmung erteilen, dass die Glasfaser-Leitung in Ihr Gebäude gelegt werden darf.

Laut Wohnungseigentumsgesetz (§20) haben Sie ein Recht auf Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Anschluss an ein Netz mit "sehr hoher Kapazität" (Glasfaser). Die anderen Wohnungseigentümer dürfen die Zustimmung nicht verweigern. Somit müssen nicht alle Wohnungseigentümer dem Anschluss zustimmen.

 

... Mieter beachten?

Als Mieter müssen Sie vor der Erteilung eines Auftrags zum Anschluss an ein Glasfasernetz die Einwilligung des Vermieters/Gebäudeeigentümers einholen, da ein Telekommunikationsunternehmen (TKU) nicht berechtigt ist, ohne diese Einwilligung auf privatem Grund Glasfaser-Leitungen zu verlegen. Die Auftragserteilung als Mieter reicht hier nicht aus.

 

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